Prüfungen

Leistungszeichen

Der Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. sowie der Jagdgebrauchshundverband e.V. verleiht besondere Leistungszeichen, wenn der geführte Hund ganz spezielle Anforderungen erfüllt.

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Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Beschreibung der einzelnen Leistungszeichen mit den Anforderungen des KLM-Verbandes und des JGHV. Auf unserer Unterseite „Formulare“ können Sie die entsprechenden Dokumente/ Anträge herunterladen.

Leistungsnachweise des Verbandes für Kleine Münsterländer e.V.

Beschlossen auf der Hauptversammlung 2005, geändert auf der Hauptversammlung am 19.03.2011, geändert auf der Hauptversammlung am 17.03.2012, ergänzt am 01.07.2014.

Natur-Leistungszeichen des Verbandes für Kleine Münsterländer e.V.

Der Verband für Kleine Münsterländer e.V. vergibt an die im Zuchtbuch eingetragenen Hunde zur Herausstellung ihres besonderen Jagd- und Gebrauchswertes Leistungszeichen:

S

für das Jagen am Schwarzwild

SwN

für Nachsuchenarbeiten auf der Wundfährte von wehrhaftem Schalenwild

(SwN)

für Nachsuchenarbeiten auf der Wundfährte von schwachem Schalenwild

Die Leistungszeichen können anlässlich einer Jagd bzw. das Leistungszeichen S auch in einem genehmigten Schwarzwildgatter erbracht werden.

Vielfältige Jagdmöglichkeiten machen eine kritische Beurteilung der geleisteten Arbeiten der Hunde erforderlich.

Die Leistungszeichen werden unter folgenden Mindestanforderungen vergeben:

1. Leistungszeichen am Schwarzwild S

Anlässlich einer Jagd muss ein zum Stöbern geschnallter Hund in einer Dickung oder in ausreichend Deckung bietender Feldflur wie Mais, Schilf oder Getreide vorhandenes Schwarzwild alleine finden.

  • Entweder muss er ein geringes Stück Schwarzwild (bis 20 kg) alleine laut jagen, fassen und halten
  • oder ein starkes, gesundes oder krankes Stück Schwarzwild alleine ausdauernd laut jagen und binden (mind. 5 Min) bis ein Fangschuss oder ein Abfangen möglich ist,
  • oder alleine eine Rotte sprengen und einzelne oder mehrere Stücke ausdauernd laut jagen, bis die Stücke den abgestellten Bereich verlassen und erlegt werden können, oder die Möglichkeit besteht, die Stücke zu erlegen,
  • oder in einem Schwarzwildgatter an einem gattererfahrenen starken Stück Schwarzwild ausdauernd scharf arbeiten. Diese Arbeit muss so aussagekräftig sein, dass sie mit den zuvor geforderten Leistungen auf der Jagd vergleichbar ist.

Verlässt der Hund einmal gestelltes Schwarzwild, kann er das Leistungszeichen nur dann erhalten, wenn er nach kurzer Kontaktaufnahme mit seinem Führer selbständig wieder zum Stück zurückkehrt und es wieder stellt.

2. Leistungszeichen Schweißhund auf Naturfährte SwN und (SwN)

Es werden nur Hunde zugelassen, die zuvor ihre einschlägige Brauchbarkeit durch Bestehen einer BP/ JEP oder VGP/ VPS oder VSwP nachgewiesen haben.

  1. Der Hund muss zweimal ein Stück Schalenwild erfolgreich nachgesucht haben. Die Länge der Fährten muss zusammengerechnet mind. 1000 Meter betragen, eine Fährte älter als 12 Stunden oder eine Übernachtfährte sein. Eine Fährte, die kürzer als 300 Meter ist, und eine sichtbare Fährte bei geschlossener Schneedecke, wird nicht gewertet. Der Führer darf nicht Schütze des Stückes sein, auf das nachgesucht wird.
  2. Einmal muss der Hund bei einer Schweißarbeit am frischen Wundbett eines noch nicht verendeten Stückes Schalenwild zur Hetze geschnallt werden. Er muss dem Stück laut mind. 100 Meter folgen, und ein wehrhaftes, krankes Stück anhaltend stellen und verbellen, bis es erlegt werden kann oder ein schwaches krankes Stück niederziehen.
  3. Für die Erteilung des Leistungszeichen SwN sind Leistungen in allen zwei Punkten: Riemenarbeit, Hetze und Stellen von wehrhaftem Wild erforderlich. Es ist möglich, die erforderlichen Leistungen bei unterschiedlichen Arbeiten zu zeigen. So kann eine Arbeit nur aus einer Riemenarbeit bestehen, eine andere Arbeit eine lange Hetze nach kurzer Riemenarbeit, eine dritte Arbeit nach Stellen eines wehrhaften Stückes Schalenwildes ohne schwierige Riemenarbeit und ohne Hetze.
  4. Hunde, die Gelegenheit haben, an schwachem Schalenwild (vor allem Rehwild) zu arbeiten, können auch ein Leistungszeichen erhalten, wenn sie die Anforderungen der Riemenarbeit, einschließlich zuverlässigem Hetzen und Niederziehen erfüllt haben. Das Leistungszeichen wird dann in eine Klammer (SwN) gesetzt.

Als wehrhaftes Schalenwild gilt, Schwarzwild, außer schwachen Frischlingen (bis ca. 20 kg), Rotwild außer Kälber, Dam- und Sikahirsche, Gamswild außer Jährlinge und Kitze, Muffelwidder.

Frist für SwN und (SwN)

Das Leistungszeichen SwN und (SwN) kann nur dann vergeben werden, wenn alle geforderten Arbeiten innerhalb von drei Jahren erbracht worden sind.

Anhang 1 zu Leistungsnachweise des Verbandes für Kleine Münsterländer e.V.

Der Verband für Kleine Münsterländer e.V. vergibt rückwirkend ab dem Jahr 2012 für die im Zuchtbuch eingetragenen Hunde zur Herausstellung ihres besonderen Zucht-, Jagd- und Gebrauchswertes Leistungszeichen:

Leistungszeichen JKI und JKN

JKI (Jungklaussuche International) für besondere Leistungen auf Internationalen Prüfungen des Weltverbandes KlM-I

Voraussetzungen für die Erlangung des Leistungszeichen JKI:

Eine bestandene Internationale Münsterländerprüfung (IMP) mit Leistungen in allen Prüfungsfächern, die mit mindestens gut bewertet sein müssen.

JKN (Jungklaussuche Bundesprüfung) für besondere Leistungen auf Internationalen Bundesprüfungen des Verbandes für Kleine Münsterländer e.V. Deutschlands.

Voraussetzungen für die Erlangung des Leistungszeichen JKN:

Eine bestandene Internationale Bundes-HZP mit Leistungen in den Anlagefächern, die mit mindestens Sehr gut und Leistungen in den Abrichtefächern, die mit mindestens Gut bewertet sein müssen.

Oder:

Eine bestandene Internationale Bundes- VGP/ -VPS mit Leistungen in den Fächern der Fachgruppen Wald, Wasser, Feld und Gehorsam, die mit mindestens Gut bewertet sein müssen.

Oder:

Eine, mit einem mindestens II. Preis bestandene Internationale Bundesverbandsschweißprüfung.

Die Leistungszeichen JKI und JKN werden jeweils nur einmal vergeben und stehen als Kürzel vor dem Namen des Hundes. Bei Erringung beider Leistungszeichen ändert sich das Kürzel in: JKI/N

Der Anhang 1 wurde auf der Hauptversammlung 2014 beschlossen und gilt vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an.